Rückblick

Rückblick 20. taxcellence club am 20. Juni 2024: Aktuelles zur ertragsteuerlichen Organschaft

Am 20. Juni fand die 20. taxcellence club- Veranstaltung in den Düsseldorfer Räumlichkeiten von Freshfields Bruckhaus Deringer statt. Rund 60 Teilnehmende haben sich versammelt um bei der Diskussionsrunde zum Thema „Aktuelles zur ertragsteuerlichen Organschaft“ dabei zu sein.

Hintergrund des Themas:
Die ertragsteuerliche Organschaft stellt Unternehmen vor vielfältige praktische Herausforderungen und Streitfälle beschäftigen häufig auch die Rechtsprechung. Die Veranstaltung beleuchtet die aktuellen Problemfelder und Streitfragen und auch die jüngsten Entscheidungen des Bundesfinanzhofes.

Für unser Podium konnten wir einmal mehr hochkarätige Persönlichkeiten gewinnen:

  • Herr Prof. Dr. Norbert Schneider (Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer)
  • Herr Prof. Dr. Carsten Pohl (Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen)

Die Moderation wurde von Herrn Dr. Oliver Rode (Finanzgericht Düsseldorf) übernommen.

Den Abend haben wir mit vertiefenden Gesprächen und Networking ausklingen lassen. 

Unser herzlicher Dank geht an Freshfields für die Gastfreundschaft, die Bewirtung, das hervorragende Ambiente und den rundum gelungenen Abend.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

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Rückblick 19. taxcellence club am 29. Februar 2024: Der neue Umwandlungssteuererlass

Am 29.02.2024 fand die 19.taxcellence club-Veranstaltung in der Kanzlei Flicke Gocke Schaumburg in Düsseldorf statt. Zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Rund 70) sind erschienen, um Teil der Expertenrunde zum Thema „Der neue Umwandlungssteuererlass“ zu sein.

Hintergrund des Themas:
Etwa zwölf Jahre nach der Veröffentlichung des Umwandlungssteuererlasses, der für alle Praktiker, die sich mit Umwandlungen beschäftigen, von erheblicher Bedeutung ist, hat die Finanzverwaltung im vergangenen Jahr den Entwurf eines überarbeiteten Erlasses an die Verbände zur Stellungnahme versandt. Dieser Entwurf enthält viele bereits bekannte Punkte, einige Neuerungen und weiterhin kontroverse Themen.

Für unser Podium konnten wir einmal mehr hochkarätige Persönlichkeiten gewinnen:

  • Dr. Christian Graw (Richter am Bundesfinanzhof)
  • Thorsten Kontny (Referatsleiter im Finanzministerium NRW)
  • RA/StB Dr. Markus Keuthen (Partner bei Flick Gocke Schaumburg)

Die Moderation wurde von StB Markus Suchanek (Of Counsel bei Flick Gocke Schaumburg) übernommen.

Folgende Themenschwerpunkte wurden intensiv diskutiert:

  • TOP 1: Erfordernis des Vorliegens eines Teilbetriebs „auch“ am steuerlichen Übertragungsstichtag  (Rz. 02.14 UmwStE-E)
  • TOP 2: Steuerliche Behandlung von Entnahmen im Rückwirkungszeitraum (Rz. 20.19a UmwStE-E)
  • TOP 3: Festhalten an Gesamtplanbetrachtung (Rz. 20.07 UmwStE-E)
  • TOP 4: Anwendbarkeit von § 4f und § 5 Abs. 7 EStG bei Umwandlungen (Rz. 03.05 UmwStE-E)
  • TOP 5: Umwandlungsfähigkeit von optierenden Gesellschaften iSv. § 1a KStG (Rz. 01.02a UmwStE-E)
  • TOP 6: Fiktion der Einlage von Anteilen an KapGes in das Gesamthandsvermögen der PersGes (Rz. 05.07a UmwStE-E)

Der weitere Verlauf des Abends stand dann ganz im Zeichen des persönlichen Austauschs und des Networkings.

Unser Dank geht an Flick Glocke Schaumburg für die Gastfreundschaft, das hervorragende Ambiente und den gelungenen Abend.

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18. taxcellence club am 28. November 2023: Weitere Verschärfung(en) der Abziehbarkeit von Fremdfinanzierungsaufwand

Am 28. November 2023 fand der 18. taxcellence club am Grant Thornton-Standort in Düsseldorf statt. Das Thema „Weitere Verschärfung(en) der Abziehbarkeit von Fremdfinanzierungsaufwand“ wurde engagiert und praxisorientiert erörtert. Wir erlebten eine spannende und lebhafte Diskussion der knapp 50 teilnehmenden Expertinnen und Experten.

Hintergrund des Themas:
Steigende Zinsen führen dazu, dass Fremdfinanzierungsaufwendungen vermehrt aus dem Blickwinkel der Abzugsbeschränkungen heraus betrachtet werden müssen. Mit dem „Wachstumschancengesetz“ begegnet der Gesetzgeber jüngerer Rechtsprechung und erhöht im Zuge der Umsetzung der ATAD-Richtlinie die Komplexität und Tragweite der einschlägigen Regelungen.

Hinsichtlich der Verschärfung der sog. Zinsschranke (§ 4h EStG) führt insbesondere der aus der ATAD-Richtlinie übernommene Fremdkapitalkostenbegriff zu neuen Abgrenzungsfragen und birgt die Gefahr einer erheblich überschießenden Wirkung, nicht zuletzt im Inlandsfall. Die (Nicht-)Abziehbarkeit von Zinsen im Rahmen grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen soll über § 1 Abs. 3d und Abs. 3e AStG-E den OECD-Verrechnungspreisleitlinien für Finanztransaktionen folgen.

Die neuen Regelungen und ihre praktischen Auswirkungen - besonders auf mittelständische Unternehmen - wurden auf dem Podium von

  • Dr. Oliver Rode (Finanzgericht Düsseldorf) und
  • RD Dieter Grümmer (Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bonn)

diskutiert.

Prof. Dr. Joachim Schiffers (Grant Thornton) und Prof. Dr. Andreas Dinkelbach (Hochschule Niederrhein) übernahmen die Moderation.

Aus verschiedenen Perspektiven diskutierten die Experten über folgende Schwerpunkte:

  • Abzugsbeschränkungen von Fremdfinanzierungsaufwendungen im Lichte der jüngeren Rechtsprechung
  • Verschärfung der Zinsschrankenregelung,
  • Verankerung der Prinzipien des Fremdvergleichs nach der OECD-Verrechnungspreisrichtlinie
    in § 1 AStG und
  • Auswirkungen der neuen Regelungen auf den Mittelstand.

Im Anschluss an die Diskussion konnten sich alle Teilnehmenden bei einem Get-together persönlich austauschen und netzwerken.

Wir bedanken uns bei den Experten auf dem Podium sowie bei den Moderatoren für die fachlich erstklassigen und klar vermittelten Beiträgen.

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17. taxcellence club am 24. August 2023: Steuerliche Fragen von Sanierungsmaßnahmen bei Kapitalgesellschaften

Rund 35 Teilnehmende erlebten in den Düsseldorfer Räumlichkeiten von Flick Gocke Schaumburg eine gehaltvolle Diskussion zu ausgewählten Fragen rund um die steuerlichen Konsequenzen von Sanierungsmaßnahmen bei Kapitalgesellschaften. Hintergrund: In der Krise der Kapitalgesellschaft werden nicht selten Sanierungsbeiträge von den Gesellschaftern erwartet. Die steuerlichen Konsequenzen dieser Beiträge fallen jedoch sehr unterschiedlich aus, was zu einer Behinderung der Sanierungsmaßnahmen führen kann. Im Rahmen einer Expertenrunde fokussierten wir uns auf ausgewählte praktische Probleme in diesem Kontext.

Für unser Podium konnten wir einmal mehr Persönlichkeiten aus Finanzgerichtsbarkeit, Finanzverwaltung, Beratung und Wissenschaft gewinnen:

  • Dr. Peter Brandis (Vorsitzender Richter am BFH)
  • MR Thorsten Kontny (Referatsleiter, Finanzministerium NRW)
  • RA/StB Dr. Alexander Witfeld (Assoziierter Partner Flick Gocke Schaumburg)
  • Prof. Dr. Guido Förster (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)

Die Experten diskutierten aus verschiedenen Blickwinkeln intensiv über die folgenden Themenschwerpunkte:

  • Gesellschafterverzicht und Sanierungserträge
  • Darlehensverzicht mit Besserungsvereinbarung
  • Rangrücktritt
  • Debt-Push-Up
  • Bareinlage mit Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens

Der weitere Verlauf des Abends stand dann ganz im Zeichen des persönlichen Austauschs und des Networkings.

Wir möchten uns auch an dieser Stelle bei Flick Glocke Schaumburg für die Gastfreundschaft und den gelungenen Abend sehr herzlich bedanken.

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16. taxcellence club am 4. Mai 2023: Umsatzsteuerliche Organschaft und Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften

Rund 30 Teilnehmende erlebten in den Düsseldorfer Räumlichkeiten von Grant Thornton eine gehaltvolle Diskussion zu ausgewählten Fragen rund um die umsatzsteuerliche Organschaft und den Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften. Eine überaus praxisrelevante und facettenreiche Thematik: So musste sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuletzt regelmäßig mit der deutschen umsatzsteuerlichen Organschaft beschäftigen. Darüber hinaus steht der Vorsteuerabzug von Holdinggesellschaften oft im Fokus der Finanzbehörden.

Für unser Podium konnten wir einmal mehr Persönlichkeiten aus Finanzgerichtsbarkeit, Unternehmen und Beratung gewinnen:

  • Dr. Thomas Wiesch (Richter am Finanzgericht Münster)
  • Hagen Fries (Steuerberater Evonik Industries AG)
  • Benjamin Bergau (Senior Manager Grant Thornton AG)
  • Ulrike Slotty-Harms (Partner Grant Thornton AG)

Die Experten diskutierten aus verschiedenen Blickwinkeln intensiv über die folgenden Themenschwerpunkte:

  • Entwicklungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft unter Berücksichtigung der EuGH-Vorlage des Bundesfinanzhofes zu den Innenumsätzen und der Rechtsprechungsänderung zur finanziellen Eingliederung.
  • Offene Fragen zum Vorsteuerabzug einer Holdinggesellschaft im Hinblick auf das EuGH-Urteil vom 8. September 2022 (C-98/21) zum Gesellschafterbeitrag.

Der weitere Verlauf des Abends stand dann ganz im Zeichen des persönlichen Austauschs und des Networkings.

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15. taxcellence club am 3. November 2022: „Aktuelle Fragen der Finanzierung und des Bilanzsteuerrechts im Konzern“

Rund 60 Teilnehmende (40 virtuell und 20 vor Ort) erlebten in der Hochschule Niederrhein, Campus Mönchengladbach, eine spannende Diskussion zu aktuellen Fragen der Finanzierung und des Bilanzsteuerrechts im Konzern. 
Für unser Podium konnten wir einmal mehr Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Beratung und Unternehmen gewinnen: 

  • Prof. Dr. Andreas Dinkelbach (Hochschule Niederrhein)
  • Dr. Marcus Helios (Grant Thornton AG)
  • Dirk Rosenberg (Head of Tax Bayer AG)

Die Experten diskutierten aus verschiedenen Blickwinkeln intensiv über die folgenden (sowie weitere) Fragestellungen: 

  • Was ist bei der Absicherung von Beteiligungen, deren Verkauf absehbar in Erwägung gezogen wird, steuerlich zu beachten? 
  • Gibt es steueroptimale (Finanzierungs-)Strategien hinsichtlich fester und veränderlicher Beteiligungsstrukturen? 
  • Welche Auswirkungen auf die Konzernfinanzierung hat die Aufhebung der Abzinsungspflicht unverzinslicher Verbindlichkeiten?

Der weitere Verlauf des Abends stand dann ganz im Zeichen des persönlichen Austauschs und des Networkings.

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14. taxcellence club am 1. September 2022: „Praxisprobleme bei Pillar 2“

Nach zweijähriger Durststrecke fand der taxcellence club endlich wieder als Präsenzveranstaltung statt. Zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlebten in den Düsseldorfer Räumlichkeiten von Grant Thornton eine gehaltvolle und intensive Diskussion zu Pillar 2. Wir konnten erneut Persönlichkeiten aus Finanzverwaltung, Wissenschaft und Unternehmen für unser Podium gewinnen:

  • Dr. Nadia C. Altenburg (Assoziierte Partnerin Flick Gocke Schaumburg)
  • Christina Busch (Partnerin Grant Thornton AG)
  • MR Marcus Spahn (Referatsleiter Finanzministerium NRW)
  • Otger Wewers (Leiter Steuern RWE AG)

Moderation: Prof. Dr. Guido Förster (Heinrich-Heine-Universität)

Die Experten diskutierten ausgewählte Praxisprobleme rund um die globale Mindestbesteuerung aus verschiedenen Blickwinkeln und gingen dabei auch auf die Umsetzung in Deutschland und den Anwendungszeitpunkt ein. Der weitere Verlauf des Abends stand dann ganz im Zeichen des persönlichen Austauschs und des Networkings.

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13. taxcellence club am 5. Mai 2022: „Digitalisierung der Steuerfunktion“ Auswirkungen auf Prozesse, Informationsmanagement, Interaktion mit der Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit

Beim 13. taxcellence club am 5. Mai 2022 erlebten rund 70 Teilnehmende im Rahmen eines Online-Kompaktseminars eine spannende Expertenrunde zu ausgewählten Fragestellungen zur Digitalisierung der Steuerfunktion. Für unser virtuelles Podium konnten wir einmal mehr hochkarätige Persönlichkeiten gewinnen:

  • Gregor Danielmeyer (Oberfinanzdirektion NRW)
  • Klaus Nuyken (Leiter Steuern GEA Group AG)
  • Dr. Franziska Peters (Richterin am Finanzgericht Münster)
  • Jens Schäperclaus (Steuerberater, Vorstand IDSt e.V.)

In seiner Einführung betonte Jens Schäperclaus zunächst die Brisanz und Vielschichtigkeit der Digitalisierung der Steuerfunktion. Diese würde in Unternehmen extern durch zunehmende Compliance- und Informationspflichten sowie durch die Digitalisierungsschnittstellen zur Finanzverwaltung in Steuerdeklaration und Betriebsprüfung getrieben, erklärte er. Interne Digitalisierungstreiber seien die IT-Strategie des Unternehmens, das Tax Compliance-Management-System und der marktseitige Effizienz- und Kostendruck. Unter der Moderation von Prof. Dr. Andreas Dinkelbach von der Hochschule Niederrhein wurden dann ausgewählte Fragestellungen rund um das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet.

Über die erfolgreiche Digitalisierung der Gerichtsprozesse und Kommunikationstechnologien am Finanzgericht Münster berichtete Dr. Franziska Peters. Nach ihren Worten stehen weitere Schnittstellen bereit, digitalisiert zu werden. Auch Gregor Danielmeyer stellte in diesem Kontext die stetigen Fortschritte bei der Finanzverwaltung heraus. Eine hohe Komplexität der Finanzverwaltung würde vor allem durch die höchsten Anforderungen an IT- und Datensicherheit getrieben, erklärte er.

Aus Unternehmenssicht beschrieb Klaus Nuyken steuerliche Digitalisierungsprojekte am Beispiel seines weltweit agierenden Konzerns. Dabei verwies er auf die Migration des ERP-Systems auf SAP-HANA, das steuerliche Country-by-Country-Reporting sowie das Tax-Compliance-Management-System. Aus seiner Sicht ist der Weg und Wandel vom Blick auf Steuerarten hin zu den verschiedenen Steuerprozessen längst vollzogen. Die Schnittstellen zu anderen Funktionen im Unternehmen wie Einkauf, Finanzen oder Vertrieb, vor allem aber auch zur IT, seien dabei von zentraler Bedeutung. Außerdem benötigten Beschäftigte in der Steuerfunktion zunehmend mehr Prozessverständnis und IT- und SAP-Kenntnisse, um erfolgreich ihren Beruf auszuüben, so Nuyken.

Prof. Dinkelbach verweis auf die Aufgabe der Hochschulen, schon in der Ausbildung der angehenden Steuerberater den Studierenden auch IT-, Tool- und Prozesskenntnisse zu vermitteln.

Am Beispiel der Software für die Erledigung von Einkommensteuererklärungen sei der weitere Trend der Entwicklung von Steuerberatungssoftware als Commodity erkennbar, so Jens Schäperclaus. Darüber hinaus würden Steuerberater ihre Mandanten zunehmend zur Einführung von Steuer-Tools und den in IT-Prozessen steuerrelevanten Datenfeldern und Prozessschritten beraten müssen, nicht zuletzt im Hinblick auf künftig mögliche zeitnahe Betriebsprüfungen. Alle Podiumsdiskutanten stimmten überein, dass in dem hochdynamischen Umfeld Cooperative Compliance Modelle eine zentrale Voraussetzung für effizientes Steuermanagement für alle Stakeholder im Bereich der Unternehmensbesteuerung darstellen.

Fazit

„Wir haben eine angeregte Diskussion mit klarem Ausblick für weitere große Veränderungen in der nahen Zukunft erlebt. Das hat die besondere Aktualität und Praxisrelevanz des heutigen Themas des taxcellence clubs eindrucksvoll unterstrichen“ resümierte Prof. Dinkelbach. „Ich hoffe, dass wir den Teilnehmenden wertvolle Anregungen und Hinweise zu den weiter anstehenden, von der Digitalisierung im Steuerbereich getriebenen Change-Prozessen geben konnten.“

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12. taxcellence club am 3. Februar 2022: „Aktuelle Fragen zur Steuerbilanz und zur steuerlichen Gewinnermittlung“

In der Spitze rund 90 Teilnehmer erlebten im Rahmen eines Online-Kompaktseminars eine spannende Expertenrunde über ausgewählte Fragestellungen zur Steuerbilanz und zur steuerlichen Gewinnermittlung. Für unser virtuelles Podium konnten wir wieder hochkarätige Persönlichkeiten gewinnen:

  • Björn Büscher (Finanzministerium NRW)
  • Dr. Philipp Hoffsümmer (Director Tax bei Aldi Nord)
  • Dr. Christian Graw (Richter am Bundesfinanzhof)

Nach einer Einführung durch Moderator Prof. Dr. Joachim Schiffers (Grant Thornton Germany) wurde intensiv über ausgewählte Fragestellungen im Spannungsfeld von Handels- und Steuerbilanz diskutiert.

Breiten Raum nahm dabei die Bilanzierung digitaler Wirtschaftsgüter ein. Im Mittelpunkt der intensiven Diskussion stand das BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 zur geänderten Nutzungsdauer von EDV-Hardware- und Software. Dieses geht zurück auf einen Bund-Länder-Beschluss über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und soll die Investition in digitale Wirtschaftsgüter fördern. Auch wenn das Schreiben nach Ansicht der Diskutanten attraktive Möglichkeiten für Unternehmen enthält, zeigte sich deutlich, dass es auch mit Zweifelsfragen behaftet ist. Dies betrifft zum einen den Aspekt der Rechtssicherheit. Auch wenn es der erklärte Wille der Bundesregierung war, eine untergesetzliche Regelung zu schaffen, sind die Finanzgerichte nicht an das Schreiben gebunden. Hier wurde die Gefahr gesehen, dass es das Schicksal des Sanierungserlasses erleiden könnte – und damit eine grundsätzlich als praxistauglich angesehene Regelung letztlich in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage für unwirksam erklärt wird. Kontrovers wurde außerdem erörtert, ob das BMF-Schreiben ein steuerliches Wahlrecht enthält. Herr Büscher verwies hier auf die Sichtweise der Finanzverwaltung, wonach das Schreiben als Angebot der Verwaltung an den Steuerpflichtigen aufzufassen ist, sich über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter - die in jedem Falle eine Schätzung ist - in der Steuerbilanz zu verständigen. Hier blieb aber die Frage offen, ob der Steuerpflichtige für ein Wirtschaftsgut in der Steuerbilanz eine andere Schätzung ansetzen kann oder darf als in der Handelsbilanz - zumal das Institut der Wirtschaftsprüfer keine Relevanz des BMF-Schreibens für die Handelsbilanz sieht.

Offen blieb, ob das dargestellte BMF-Schreiben hinsichtlich digitaler Wirtschaftsgüter durch die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vom 24. November 2021 vorgesehene „Superabschreibung“ für Digital- und Umweltschutzgüter für die Jahre 2022 und 2023 ersetzt werden wird. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Anschließend wurde lebhaft über weitere Fragestellungen und ausgewählte finanzgerichtliche Entscheidungen im thematischen Kontext der Steuerbilanz und der steuerlichen Gewinnermittlung diskutiert.

Fazit

„Wir haben eine angeregte Diskussion mit zahlreichen Chatbeiträgen erlebt. Das hat die besondere Praxisrelevanz der einzelnen Themen eindrucksvoll unterstrichen“ freut sich Prof. Dr. Joachim Schiffers und betont: „Auch ganz alltägliche Fragen wie die Bilanzierung und Abschreibung von Wirtschaftsgütern bergen Diskussionsstoff und Risiken in der Umsetzung. Wir haben die einzelnen Facetten aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet und dabei insbesondere auch Einblicke in die Sichtweise der Finanzverwaltung erhalten. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit wertvolle Hinweise zum Umgang mit den aufgeworfenen Fragen in der Praxis geben konnten.“

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11. taxcellence club am 29. September 2021: „Die Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG – Erfahrungen aus ersten Praxisprojekten, Problembereiche und Lösungen“

In der Spitze rund 100 Teilnehmer erlebten im Rahmen eines Online-Kompaktseminars eine spannende Expertenrunde über das sogenannte Optionsmodell für Personengesellschaften.

Hintergrund: Der Gesetzgeber hat die lange diskutierte Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsbesteuerung nun mit § 1a KStG gesetzlich ermöglicht. Ab 2022 steht damit eine neue Gestaltungsalternative zur Verfügung, die insbesondere für mittlere und große Familien-Personengesellschaften sowie für inhabergeführte Unternehmen eine herausragende Bedeutung erlangen wird. Grund genug also - nach einer ersten Diskussion über das Thema im Vorjahr – die Chancen und Grenzen des Optionsmodells auf Basis des vorliegenden Gesetzes zu diskutieren. Für unser virtuelles Podium konnten wir wieder hochkarätige Persönlichkeiten gewinnen:

  • Brigitte Fischer (Head of Corporate Tax and Customs bei Freudenberg Group)
  • Tim Hannig (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen)
  • Dr. Oliver Rode (Richter am Finanzgericht Düsseldorf)
  • Prof. Dr. Guido Förster (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)

Nach einer Einführung durch den Moderator Prof. Dr. Joachim Schiffers (Grant Thornton Germany) wurde über ausgewählte Aspekte rund um das Optionsmodell diskutiert. Dabei bestand im Grundsatz Einigkeit: Die Option zur Körperschaftsbesteuerung ist ein sinnvolles Instrument zum Einstieg in die rechtsformneutrale Besteuerung und kann insbesondere ertragsstarken, mittleren und großen Personengesellschaften nennenswerte steuerliche Vorteile bringen. Gleichwohl können die Eintrittshürden im Einzelfall durchaus hoch sein, sodass die Ausübung der Option in der Praxis gut vorbereitet sein will. Das beginnt schon beim Antrag, denn hier wurde etwa die Frage aufgeworfen, ob diesem ein zweifelsfrei zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss zugrunde liegen muss. Eine weitere Hürde bleibt das Sonderbetriebsvermögen. Hier erörterten die Diskutanten für diverse Praxisfälle, wie sich eine Aufdeckung der stillen Reserven bei der Übertragung von funktional wesentlichem Sonderbetriebsvermögen vermeiden lässt. Schließlich wurde die Nachversteuerung von zuvor begünstigt besteuerten nicht entnommenen Gewinnen nach § 34a EStG als mögliches Optionshindernis erkannt und es wurde diskutiert, wie Lösungen für die Praxis sowie mögliche Nachbesserungen durch den Gesetzgeber aussehen können.

Eine weitere Herausforderung dürfte zudem in der laufenden Besteuerung der optierten Personengesellschaften liegen, da hier für Steuerzwecke die der Kapitalgesellschaft immanente Trennung der Sphären zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu berücksichtigen ist. Hier gilt es beispielsweise, durch eine sorgfältige Anpassung des Gesellschafsvertrages eine ungewollte Zurechnung von Kapitaleinkünften aufgrund von fiktiven Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter zu vermeiden.

Fazit

„Wir haben eine angeregte Diskussion mit zahlreichen Chatbeiträgen erlebt. Das hat die besondere Praxisrelevanz des Themas eindrucksvoll unterstrichen“ freut sich Moderator Prof. Dr. Joachim Schiffers. In der Expertenrunde wurde deutlich, dass die gesetzliche Neuregelung mit zahlreichen Rechtsunsicherheiten behaftet ist. Entscheider in Personengesellschaften, die eine Ausübung der Option in Erwägung ziehen, sollten diesen Schritt daher sorgfältig vorbereiten. Nach der erfolgten Option gilt es zudem, die laufende Besteuerung sowie mögliche internationale Implikationen im Auge zu behalten. Die Experten äußerten die Hoffnung, dass das angekündigte Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung mehr Klarheit für die Praxis bringt und dass die Finanzverwaltung gegenüber den optierten Gesellschaften mit dem gebotenen Augenmaß agiert. Der Entwurf dieses BMF-Schreibens mit Redaktionsstand 30. September 2021 liegt nunmehr vor.

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10. taxcellence club am 10. Juni 2021 „Grunderwerbsteuerliche Änderungen ab dem 1. Juli 2021 – (massive) Auswirkungen auf Fälle des Grundbesitzes im Unternehmen / Konzern.“

In der Spitze über 160 Teilnehmer erlebten im Rahmen eines Online-Kompaktseminars eine spannende Expertenrunde über die grunderwerbsteuerlichen Änderungen bei den Share Deals, die am 1. Juli 2021 in Kraft treten werden. Die geplanten Neuerungen werden massive Auswirkungen auf alle operativ tätigen Gesellschaften mit Grundbesitz haben. So müssen künftig Gesellschafterwechsel über lange Zeiträume (mindestens zehn Jahre) über alle Beteiligungsebenen hinweg und unabhängig von Mindestbeteiligungsschwellen überwacht werden, wenn eine Gesellschaft (des Konzerns) über inländischen Grundbesitz verfügt. Zudem werden Immobilientransaktionen und konzerninterne Umstrukturierungen einem erheblich erhöhten Risiko bei der Grunderwerbsteuer ausgesetzt. Gegebenenfalls führt die gleiche Transaktion gar zum mehrfachen Anfall von Grunderwerbsteuer. Neu in das Änderungsgesetz wurde auch eine Börsenklausel eingefügt.

Für unser „digitales“ Podium konnten wir erneut Persönlichkeiten aus Finanzverwaltung, Gerichtsbarkeit und Unternehmen gewinnen:

  • Gerda Hofmann (Mitglied der Finanzverwaltung, nicht in dienstlicher Eigenschaft)
  • Prof. Dr. Matthias Loose (Richter am Bundesfinanzhof, München)
  • Michael Göbels (Leiter Steuern RAG Aktiengesellschaft, Essen)

Während eines Vortrags von Dr. Thomas Wagner (Partner bei Grant Thornton Germany) wurden die wichtigsten Einzelheiten anhand von prägnanten Beispielfällen beleuchtet, und es entwickelte sich eine intensive und gehaltvolle Diskussion. Diese hatte streckenweise den spannenden Charakter eines „Moot Court“, denn es zeichnete sich deutlich ab, dass einige der neuen Regeln beim Bundesfinanzhof auf den Prüfstand kommen werden. Einige Schlüsselaussagen aus der Expertenrunde: Deutsche Immobilienunternehmen könnten versuchen, noch vor dem 1. Juli 2021 zu reagieren - aber bei einer Übertragung von mindestens 95% der Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft ist Vorsicht geboten: Ist eine Unterzeichnung des Vertrages vor dem Stichtag und das Closing danach geplant, kann diese Gestaltung zweimal Grunderwerbsteuer auslösen. Auch zeigte sich, dass die Börsenklausel mit zahlreichen Fallstricken verbunden ist, beispielsweise weil kein Listing an einem organisierten Markt innerhalb der EU vorliegt oder weil Anteilsbewegungen außerhalb der Börse erfolgen.

Fazit

„Uns haben zahlreiche positive Rückmeldungen erreicht“ freut sich Dr. Thomas Wagner. Sein Resümee: „§ 1 Absatz 2b Grunderwerbsteuergesetz wird zu einer der wichtigsten Vorschriften im deutschen Unternehmenssteuerrecht. Angesichts der für den 1. Januar 2023 erwarteten Reform des Personengesellschaftsrechts steht allerdings schon in Kürze eine weitere Reform des Grunderwerbsteuerrechtes vor der Tür. Insoweit gilt: Nach der Reform ist vor der Reform.“

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9. taxcellence club am 8. Februar 2021: „Gewerbeverluste bei Personengesellschaften – ein aktueller Streifzug durch § 10a GewStG.“

Rund 80 Teilnehmer erlebten im Rahmen eines Online-Kompaktseminars einen spannenden und gehaltvollen Streifzug durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zu § 10a des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). Für unser „digitales“ Podium konnten wir erneut Persönlichkeiten aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Wissenschaft gewinnen:

  • Dr. Christian Graw (Richter am BFH, München)
  • MR Dr. Peter Heinemann (Referatsleiter im Finanzministerium NRW, Düsseldorf)
  • StB Prof. Dr. Andreas Dinkelbach (Hochschule Niederrhein, Mönchengladbach)

Moderation: Markus Suchanek (Flick, Gocke, Schaumburg)

„Nach dem zukunftsorientierten Thema der vorigen Veranstaltung, dem Optionsmodell für Personengesellschaften, präsentieren wir Ihnen heute mit der Behandlung von Gewerbeverlusten eine Problematik aus dem sprichwörtlichen Unternehmerleben“ sagte Moderator Markus Suchanek in seiner Begrüßung. Gerade in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten wie der Corona-Pandemie hat das Thema Verluste und deren zukünftige steuerliche Verwertbarkeit eine erhebliche Bedeutung für die Betriebe. Dies gilt insbesondere für Personenunternehmen, da der größte Teil der deutschen Wirtschaft in dieser Rechtsform organisiert ist. Vor diesem Hintergrund stand die Vortragsfähigkeit von Gewerbeverlusten bei Personengesellschaften im Mittelpunkt des Abends. Eine Thematik, die – so Markus Suchanek – durch eine sehr kasuistische Rechtsprechung des BFH geprägt ist. Die Experten diskutierten insgesamt zwölf Beispielfälle zu § 10a GewStG und beleuchteten dabei ausgewählte BFH-Urteile und deren Konsequenzen. Im Fokus standen die zentralen Tatbestandsmerkmale des § 10a GewStG: die Unternehmensidentität und die Unternehmeridentität. Außerdem wurde ein kurzes Schlaglicht auf die Realteilung geworfen.

Die intensiven Diskussionen aus den Blickwinkeln von Verwaltung, Rechtsprechung und Wissenschaft machten deutlich: Es bestehen erhebliche Schwierigkeiten, Kriterien und Grenzlinien zu finden, die eine sachgerechte und in sich immer stimmige Lösung von Praxisfällen ermöglichen. Das zeigte sich eindrucksvoll bei doppelstöckigen Personengesellschaften und „Enkelgesellschaften“ im Zusammenhang mit der Unternehmeridentität sowie etwa bei Einbringungs- und Anwachsungsfällen im Rahmen der Unternehmensidentität. In der Expertenrunde bestand zu den einzelnen Fällen weitgehend Einigkeit: Praktiker müssen sich in den Details der BFH-Judikatur sehr gut auskennen, um nicht den Faden zu verlieren. „Die BFH-Rechtsprechung ist insgesamt sehr inkonsistent“ konstatierte Markus Suchanek: „Die Schwierigkeit besteht darin, zu vermeiden, dass der Gewerbeverlust verloren geht. Abhängig vom gewählten Weg kann er bei identischer Ausgangs- und Zielstruktur untergehen oder erhalten bleiben.“

Fazit

„Auch unsere zweite Veranstaltung in digitalem Format hat eine überaus positive Resonanz erfahren. Zahlreiche Wortmeldungen und Chatbeiträge haben die besondere Praxisrelevanz des Themas unterstrichen,“ freut sich Markus Suchanek über einen gelungenen Abend: „Auch wenn die gesetzliche Regelung und die damit verbundenen Fragestellungen nicht neu sind, bestehen hier nach wie vor viele Zweifelsfragen, sodass sich Steuerpraktiker in diesem thematischen Umfeld auch weiterhin mit komplexen Herausforderungen konfrontiert sehen.“

8. taxcellence club am 9. November 2020: „Optionsmodell für Personengesellschaften.“

70 Teilnehmer erlebten im Rahmen eines Online-Kompaktseminars eine intensive und gehaltvolle Diskussion über das Thema „Optionsmodell für Personengesellschaften“. Für unser „digitales“ Podium konnten wir hochkarätige Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Finanzverwaltung gewinnen:

  • Dr. Daniela Kelm (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.)
  • Marita Rindermann (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.)
  • Tim Hannig (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen)
  • Thomas Dierichs (Diehl Gruppe)
  • Prof. Dr. Guido Förster (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)

Nach der Begrüßung durch Moderator Prof. Dr. Joachim Schiffers (Grant Thornton Germany) führten Frau Dr. Daniela Kelm und Frau Marita Rindermann in einem Kurzvortrag in das Thema ein und stellten das IDW-Modell zum Optionsmodell vor. Nach den Koalitionsbeschlüssen von Anfang Juni 2020 soll zur „Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts“ das sogenannte Optionsmodell für Personengesellschaften umgesetzt werden. Diese schon länger diskutierte Maßnahme soll es Personengesellschaften ermöglichen, zur Körperschaftsteuer zu optieren und damit ohne Rechtsformwechsel eine der Kapitalgesellschaft vergleichbare steuerliche Belastung zu erreichen. Ein wesentliches Ziel des Modells ist die Schaffung eines modernen binnenmarkttauglichen Steuerrechts für Unternehmen. Eine Diskussion, die zuletzt vor allem aufgrund der Steuersenkungen für Unternehmen in den USA wieder Fahrt aufgenommen hat. Wesentlicher Treiber dieses Reformvorschlags ist die Weiterentwicklung des Modells durch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW). Ein entsprechendes Positionspapier des IDW enthält konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung und Umsetzung.

Konsequenz einer Option soll sein, dass Gewinne der Personengesellschaft wie bei der Kapitalgesellschaft mit der Körperschaftsteuer von derzeit 15% und Entnahmen als Ausschüttungen mit der Abgeltungsteuer besteuert werden. Damit wäre eine optierende Personengesellschaft allein für ertragsteuerliche Zwecke einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt, ohne dass die Rechtsform gesellschaftsrechtlich umgewandelt werden muss. Die Option soll lediglich steuerlich wie ein fiktiver Formwechsel behandelt werden. Ob es zu einer Einführung eines derartigen Optionsmodells kommt und wie es ggf. ausgestaltet werden wird, ist derzeit offen.

Diskussion aus verschiedenen Blickwinkeln

Nach der Einführung beleuchteten die Experten aus den einzelnen Blickwinkeln die Details der geplanten Neuregelung – von Zielsetzung und Anwendungsbereich über das Verhältnis zum Gesellschaftsrecht bis hin zum internationalen Steuerrecht. Zwei Highlights aus der Diskussion:

  • Mögliche Friktionen des Modells zeigten sich insbesondere bei der Behandlung des Sonderbetriebsvermögens. Hier wurden verschiedene umsetzbare Lösungsvorschläge erörtert, wie eine Aufdeckung der stillen Reserven vermieden werden kann. Weitere in diesem Kontext diskutierte Aspekte betrafen die Zuordnung von Kapitalkonten und die Frage der Behandlung von Ergänzungsbilanzen.
  • Als weitere für die Praxis relevante Frage wurde die Regelung der Gewinnverwendung erörtert, da das Prinzip der Vollausschüttung bei Personengesellschaften auch weiterhin gilt. Hier wurde die Notwendigkeit gesehen, im Gesellschaftsvertrag eine an die Rechtsform der GmbH angelehnte Gewinnverteilung zu regeln.

Fazit

In den abschließenden Kurzstatements der Experten herrschte weitgehend Einigkeit: Die geplante Neuregelung ist zwar mit zahlreichen ungelösten Fragen behaftet, wird aber gleichwohl als attraktive Möglichkeit der Modernisierung der Unternehmensbesteuerung angesehen. Thomas Dierichs: „Das Optionsmodell bietet die große Chance, die jeweiligen Vorteile aus den „Besteuerungswelten“ der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft zu vereinen. Diese Möglichkeit sollte jetzt verwirklicht werden.“ Auch aus Sicht von Prof. Guido Förster ist das Optionsmodell ein gutes Angebot für eine rechtsformneutrale Besteuerung, allerdings müssen aus seiner Sicht Friktionen wie die Behandlung des Sonderbetriebsvermögens unbedingt gelöst werden. „Angesichts der Bindungsfrist von sieben Jahren ist es wichtig, ein valides Konzept für die Option zu entwickeln“ gab Tim Hannig zu bedenken: „Zumal mit Einführung der Regelung keine Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen vorliegen werden, an der sich die Steuerpflichtigen orientieren können.

Schlusswort Prof. Dr. Joachim Schiffers: „Ich habe mich sehr über die überaus positive Resonanz auf das digitale Format gefreut. Wir haben heute die Diskussion zum Optionsmodell für Personengesellschaften weitergetragen. Mit großer Spannung bleibt nun abzuwarten, ob dieses in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird und dann eine Mehrheit findet.“

7. taxcellence club am 13. Februar 2020: „Das Sanierungssteuerecht – gesetzliche Neuregelung und alte und neue Praxisprobleme“

Rund 60 Gäste erlebten in den neuen Düsseldorfer Räumlichkeiten von Flick Gocke Schaumburg (FGS) eine spannende und gehaltvolle Diskussion über ausgewählte Fragestellungen der gesetzlichen Neuregelung der Steuerfreistellung von Sanierungserträgen sowie der Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Gesellschafterdarlehen und –sicherheiten. Für unser Podium konnten wir wieder hochkarätige Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Rechtsprechung und Finanzverwaltung gewinnen:

  • Thorsten Kontny (Finanzministerium NRW)
  • Prof. Dr. Guido Förster (HHU Düsseldorf)
  • Dr. Christian Graw (Richter am Bundesfinanzhof)

Nach einer Begrüßung durch Dr. Jens Hageböke (Partner bei FGS) führte Dr. Alexander Hasbach (Assoziierter Partner bei FGS) durch den weiteren Abend. Nach einem Überblick über den Anlass und die Voraussetzungen der Neuregelungen stellte er anhand von Beispielfällen ausgewählte Fragen zur Diskussion. Dabei fielen die Meinungen der Diskutanten mitunter durchaus kontrovers aus. Erörtert wurden unter anderem folgende Aspekte:

  • § 3a EStG, § 7b GewStG erfassen Betriebsvermögensmehrungen und -einnahmen aus einem Schuldenerlass. Diesbezüglich wurde die Frage diskutiert, ob bei dem Tatbestandsmerkmal „Schuldenerlass“ eine zivilrechtliche oder wirtschaftliche Betrachtungsweise maßgeblich ist. Diese Frage wurde unter anderem für Forderungsverzichte im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens, Rangrücktritte und Konfusionsgewinne infolge von „Debt-buy-back“- und „Debt-Equity-Swap“-Gestaltungen näher erörtert.
  • Wann ist ein Forderungsverzicht eines Gesellschafters betrieblich veranlasst? Spricht in diesem Kontext eine gegenüber der Verzichtsquote der Fremdgläubiger höhere Verzichtsquote des Gesellschafters gegen eine betriebliche Veranlassung? Kann ein Forderungsverzicht durch einen Gesellschafter in einen gesellschaftsrechtlichen (=werthaltigen) Teil und einen betrieblichen (=nicht werthaltigen) Teil aufgespalten werden und welche Folgen ergeben sich ggf. daraus?
  • Sehr kontrovers wurde diskutiert, wie sich der vom Gesetz vorgesehene Untergang von Steuerminderungspotenzialen bei Dritten auswirkt. Hier wurde insbesondere thematisiert, zu welchem Zeitpunkt das Näheverhältnis bestehen muss und ob sich aus den unterschiedlichen Anknüpfungspunkten in § 3a EStG („nahestehende Person“) und in § 7b GewStG („anderes Unternehmen“) Unterschiede ergeben.
  • Des Weiteren wurde die Steuerfreistellung von Sanierungserträgen im Rahmen von ertragsteuerlichen Organschaften diskutiert. Dabei standen die hierzu geschaffenen Neuregelungen und deren mögliche „überschießende Tendenz“ im Fokus.
  • Abschließend wurde die Behandlung von Finanzierungshilfen durch den Gesellschafter in der Unternehmenskrise im Lichte der gesetzlichen Neuregelung zu § 17 Absatz 2a EStG beleuchtet. Hier wurde vor dem Hintergrund der jüngsten BFH-Rechtsprechung auch thematisiert, ob beispielsweise Regressforderungen aus Bürgschaften im Rahmen des § 20 EStG steuerlich geltend gemacht werden können.

Fazit

Mit den nun geltenden Regelungen zum Umgang mit Sanierungsgewinnen hat der Gesetzgeber Rechtssicherheit geschaffen. Hierdurch hat sich die Ausgangslage für das Gelingen einer Sanierung notleidender Unternehmen grundsätzlich verbessert. Allerdings zeigte die Diskussion eindrucksvoll, dass die Neuregelung zahlreiche Zweifelsfragen aufwirft. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Finanzverwaltung mit einem Schreiben zu § 3a EStG und § 7b GewStG alsbald mehr Klarheit für die Praxis schaffen wird.

Beim anschließenden Networking wurden bis in die späten Abendstunden steuerliche Fragestellungen vertieft und neue Kontakte geknüpft.

Einmal mehr hat der taxcellence club in seiner besonderen Zusammensetzung aus hochrangigen Vertretern von Unternehmen, der Verwaltung und der Richterschaft ein exzellentes Forum für eine hochspannende steuerliche Diskussion geboten. Wir bedanken uns bei unseren Gästen, den Referenten und insbesondere Flick Gocke Schaumburg, wo wir mit unserem 7. taxcellence club zu Gast sein durften.

6. taxcellence club am 10. Oktober 2019 "Neuerungen bei der Grunderwerbsteuer – Auswirkungen auf M&A-Aktivitäten und Konzernumstrukturierungen."

Im Mittelpunkt des Abends stand diesmal ein ganz heißes Eisen: Die Grunderwerbsteuer. Rund 50 Gäste erlebten in den Düsseldorfer Räumlichkeiten von Grant Thornton Germany einen wahren Parforceritt durch die aktuelle Rechtslage und die geplanten gesetzlichen Neuerungen und beteiligten sich auch selbst immer wieder an der mitunter kontroversen Diskussion. Nach einer Einführung durch Moderator Dr. Thomas Wagner (Partner bei Grant Thornton Germany) beleuchte die Expertenrunde mit

  • Julia Braun (Finanzministerium NRW, Sachbearbeiterin Grunderwerbsteuer)
  • Prof. Dr. Matthias Loose (Richter am BFH)
  • Frank Kolan (Leiter Steuern E.On)
  • Otger Wewers (Leiter Steuern RWE)

ausführlich die verschiedenen Übertragungstatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) sowie die Vorschrift des § 6a GrEStG. Dabei zeigte sich eindrucksvoll, dass zahlreiche Punkte mit erheblichen Zweifelsfragen behaftet sind. Das Fazit zur aktuellen Rechtslage lautete: Die Grunderwerbsteuer ist derzeit die größte Hürde bei Anteilsübertragungen und konzerninternen Restrukturierungen.

Ein Befund, der sich vor dem Hintergrund der vorliegenden Reformvorschläge noch verstärken dürfte. Zwar werde der Gesetzgeber mit der geplanten Verschärfung sein Ziel erreichen, bestimmte Gestaltungen zur Übertragung von Grundstücken zu unterbinden. Einig war sich die Runde jedoch, dass von der voraussichtlichen Neuregelung auch Unternehmen betroffen sein werden, die keine Grundstücksgeschäfte tätigen. Hier wurden insbesondere die Auswirkungen auf börsennotierte Aktiengesellschaften sowie eine mögliche Entschärfung durch Einführung einer Börsenklausel erörtert. Die Runde äußerte die Hoffnung, dass im weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens noch nachjustiert wird.

Beim anschließenden Networking wurden bis in die späten Abendstunden steuerliche Fragestellungen vertieft und neue Kontakte geknüpft.

Fazit

Der enorme steuerliche Handlungsbedarf ist vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Automatisierung und künstlicher Intelligenz auf dem 5. taxcellence club überdeutlich geworden. Wie Steuergerichtsbarkeit und Finanzverwaltung auf den dringenden Handlungsbedarf der Unternehmen reagieren werden, bleibt leider weiter abzuwarten. Bemerkenswert war allerdings die große gegenseitige Offenheit aller Seiten für Anregungen, wie man schnell zu sinnvollen Lösungen kommen kann und die Einigkeit darüber, dass es schnell gehen muss.

Einmal mehr hat der taxcellence club in seiner besonderen Zusammensetzung aus hochrangigen Vertretern von Unternehmen, der Verwaltung und der Richterschaft ein exzellentes Forum für eine hochspannende steuerliche Diskussion geboten. Wir bedanken uns bei unseren Gästen, den Referenten und insbesondere Dr. Thomas Wagner von Grant Thornton Germany, wo wir mit unserem 6. taxcellence club zu Gast sein durften.

5. taxcellence club am 11. Juli 2019: „Industrie 4.0 – Ärgernis gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen“

Der 5. taxcellence club widmete sich im Juli einem hochaktuellen und äußerst komplexen Thema. Es ging um die rasante Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Produkten oder Dienstleistungen, die sich in der steuerlichen Realität bislang nur sehr zögerlich widerspiegelt. Steuergesetze knüpfen nach wie vor eher an traditionelle Geschäftsmodelle an und tun sich schwer mit den neuen Herausforderungen der Digitalisierung. 

Diese Diskrepanz führt nicht nur zu den bereits bekannten Problemen bei der steuerlichen Erfassung der Gewinne großer Technologiekonzerne. An den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen zeigt sich vielmehr deutlich, wie sich dies auf die tägliche Praxis der meisten Unternehmen auswirkt. 

Prof. Dr. Andreas Dinkelbach (Hochschule Niederrhein) – der auch das folgende Podium moderierte – und Thorsten Kontny (Finanzministerium NRW) griffen das Thema bereits in Ihrem Einführungsvortrag auf, der nahtlos in eine intensive Diskussion zum Thema überging. Anhand plastischer Fallbeispiele aus ihrer jeweiligen Unternehmenspraxis beziehungsweise aktueller Entscheidungen der Finanzgerichte diskutierten Dr. Günter Winkels (FUNKE MEDIENGRUPPE), Michael Brödel (thyssenkrupp AG), Volker Schmidt-Fehrenbacher und Dr. Oliver Rode (Finanzgericht Düsseldorf) unter reger Beteiligung der etwa 50 hochkarätigen Gäste. Die Diskussion mündete in ein flammendes Plädoyer an Finanzverwaltung und Gerichtsbarkeit zur Vereinfachung der bestehenden Regelungen hinsichtlich gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen.

Fazit

Der enorme steuerliche Handlungsbedarf ist vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Automatisierung und künstlicher Intelligenz auf dem 5. taxcellence club überdeutlich geworden. Wie Steuergerichtsbarkeit und Finanzverwaltung auf den dringenden Handlungsbedarf der Unternehmen reagieren werden, bleibt leider weiter abzuwarten. Bemerkenswert war allerdings die große gegenseitige Offenheit aller Seiten für Anregungen, wie man schnell zu sinnvollen Lösungen kommen kann und die Einigkeit darüber, dass es schnell gehen muss.

Einmal mehr hat der taxcellence club in seiner besonderen Zusammensetzung aus hochrangigen Vertretern von Unternehmen, der Verwaltung und der Richterschaft ein exzellentes Forum für eine hochspannende steuerliche Diskussion geboten. Wir bedanken uns bei unseren Gästen, den Referenten und insbesondere Dr. Günter Winkels von der FUNKE Mediengruppe, wo wir mit unserem 5. taxcellence club zu Gast sein durften.

4. taxcellence club am 21. März 2019: „Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle – nationale Umsetzung der EU-Richtlinie – Ausdehnung auf nationale Sachverhalte“

Der taxcellence club startete mit einem ganz heißen Eisen ins neue Jahr: Rund 70 Gäste erlebten eine spannende und intensive Diskussion über die im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehene Anzeigepflicht für Steuergestaltungmodelle. Die große Anzahl von Vertretern aus Steuerabteilungen von Unternehmen verdeutlichte dabei die sehr hohe Praxisrelevanz des Themas.

Die Veranstaltung haben wir in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ausgerichtet. Wir bedanken uns sehr herzlich bei Herrn Prof. Dr. Udo Förster, der uns in das Oeconomicum der Hochschule eingeladen hat und als Moderator durch den Abend führte.

Was muss gemeldet werden? Wer muss melden? Wann muss gemeldet werden? Über diese Fragen diskutierten mit Tim Hannig (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen), Jörg Müller (Institut der Wirtschaftsprüfer), Dr. Günter Winkels (FUNKE MEDIENGRUPPE) und Dr. Marion Frotscher (Grant Thornton Germany) Persönlichkeiten aus Finanzverwaltung, Gremien und Unternehmen.

Nach dem Einführungsvortrag von Herrn Hannig nahm die Diskussion schnell Fahrt auf, zahlreiche Wortmeldungen der Gäste verdeutlichen die Unsicherheiten im Hinblick auf die geplanten neuen Pflichten. So zeigten sich beispielsweise erhebliche Schwierigkeiten zu bestimmen, welche Gestaltungen künftig überhaupt erfasst werden und wer im Einzelfall die Meldung vorzunehmen hat. Einig waren sich alle darin, dass das geplante Gesetz massiv in Rechtspositionen der Betroffenen eingreift und dass die Unbestimmtheit der Definitionen zu einer beträchtlichen Erhöhung des Compliance-Risikos für den Steuerpflichtigen führt.

Fazit

Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug. Es bleibt zu hoffen, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens Rechtssicherheit durch klare Tatbestände und Definitionen geschaffen wird, damit Steuerpflichtige ihr Handeln nach den gesetzlichen Vorgaben bzw. im Hinblick auf die geplante Bußgeldbewehrung ausrichten können. Die weitere Entwicklung bleibt nun mit Spannung abzuwarten.

3. taxcellence club am 20. September 2018: „Verlusterhaltung oder Verlustvernichtung?“

Der 3. taxcellence club am 20. September 2018 zeigte eindrucksvoll, dass sich die Veranstaltungsreihe als exklusive Community für Entscheider im Steuerbereich inzwischen fest etabliert hat. Rund 50 Gäste erlebten einen inspirierenden Abend zum Thema „Verlusterhaltung oder Verlustvernichtung“

Wir bedanken uns sehr herzlich bei Herrn Schmidt-Fehrenbacher, der uns in die Düsseldorfer Räumlichkeiten von Vodafone eingeladen hat und als ausgewiesener Kenner der Materie durch die Veranstaltung führte.

Mit Dr. Peter Brandis (Richter am Bundesfinanzhof), Ralf Neumann (Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen) und Markus Suchanek (of counsel bei Flick Gocke Schaumburg) sorgten Persönlichkeiten aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Beratung für interessante Einsichten und spannende Unterhaltung. Nach einem plastischen und instruktiven Einführungsvortrag von Herrn Dr. Brandis folgte eine äußerst intensive Diskussion zu den Möglichkeiten der Verlustnutzung nach § 8c KStG. Hier zeigte sich, dass das Themenfeld durch wegweisende Entscheidungen der Finanzgerichte noch mehr an Komplexität gewonnen hat.

Fazit

Die Beteiligten äußerten den Wunsch, dass der Gesetzgeber endlich seine Aufgabe wahrnimmt, ein Regelwerk zu schaffen, das dem Interesse des Fiskus Rechnung trägt, missbräuchliche Gestaltungen zu verhindern – und gleichzeitig den Unternehmen den materiell-rechtlichen Anspruch auf Verlustverrechnung ermöglicht. Letzteres müsse vom Gesetzgeber eindeutig und zweifelsfrei abgesichert werden. Das komplexe Thema sorgte beim anschließenden Get-together für weitere angeregte Diskussionen unter den Gästen.

Wir bedanken uns für Ihren Besuch und freuen uns schon auf den 4. taxcellence club im kommenden Jahr. Mehr dazu erfahren Sie in Kürze.

2. taxcellence club am 01. März 2018: US-Steuerreform auf dem Prüfstand

Der 2. taxcellence club hat nahtlos an die tolle Auftaktveranstaltung angeknüpft. Rund 60 Gäste erlebten am 1. März 2018 im Andreas City Quartier in Düsseldorf spannende Vorträge und eine Fülle von Anregungen zur US-Steuerreform. Prof. Dr. Guido Förster (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) unterzog das Trump`sche Reformwerk einer kritischen Würdigung aus wissenschaftlicher Sicht. Anschließend zeigte Andre Reislhuber (Henkel AG & Co. KGaA) konkreten Handlungsbedarf aus der Perspektive eines deutschen Unternehmens mit starkem Amerika-Geschäft auf. Die lebhafte Podiumsdiskussion verdeutlichte die große Praxisrelevanz des Themas. Ist die Reform wirklich so vorteilhaft, wie es angesichts der Steuersatzsenkung den Anschein hat? Wie groß sind die Spielräume für Steuersenkungen in Deutschland? Welche Auswirkungen sind für die Digitalwirtschaft zu erwarten? So lauteten nur einige Fragen, die intensiv diskutiert wurden. Beim Networking wurden bis in die späten Abendstunden die Themen vertieft und neue Kontakte geknüpft.

Fazit

Die US-Steuerreform ist durch die Steuersatzsenkung auf den ersten Blick attraktiv. Bei näherem Hinsehen zeigt sich aber, dass die komplexen Neuerungen mit zahlreichen Stolpersteinen behaftet sind. Wichtig wird sein, den Steuersatzvorteil nicht durch eine zu hohe Bemessungsgrundlage einzubüßen. Unternehmen, die sich auf dem US-Markt engagieren, sind daher gut beraten, die Auswirkungen der Reform mit spitzem Bleistift durchzurechnen.

Tolles Debut für den taxcellence club am 28. September 2017

Zahlreiche begeisterte Rückmeldungen haben eindrucksvoll gezeigt: Die Premiere unserer exklusiven Networking-Plattform für Entscheider im Steuerbereich war eine Riesensache. Die hochkarätige Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Deborah Schanz (LMU München), Ministerialdirigent Dr. Steffen Neumann (Finanzverwaltung NRW), Patrick Neumann (Kverneland Group) und Volker Schmidt-Fehrenbacher (Vodafone Deutschland) nahm schnell Fahrt auf und entwickelte sich zu einem echten Highlight. Rund 40 Gäste erlebten einen wahren Parforceritt durch zahlreiche steuerliche Aspekte der Digitalisierung und beteiligten sich auch selbst immer wieder an dem unterhaltsamen Schlagabtausch. Beim anschließenden Networking wurden bis in die späten Abendstunden steuerliche Fragestellungen vertieft und neue Kontakte geknüpft.