11. taxcellence club am 29. September 2021
Die Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG
Erfahrungen aus ersten Praxisprojekten, Problembereiche und Lösungen
In der Spitze rund 100 Teilnehmer erlebten im Rahmen eines Online-Kompaktseminars eine spannende Expertenrunde über das sogenannte Optionsmodell für Personengesellschaften.
Hintergrund: Der Gesetzgeber hat die lange diskutierte Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsbesteuerung nun mit § 1a KStG gesetzlich ermöglicht. Ab 2022 steht damit eine neue Gestaltungsalternative zur Verfügung, die insbesondere für mittlere und große Familien-Personengesellschaften sowie für inhabergeführte Unternehmen eine herausragende Bedeutung erlangen wird. Grund genug also – nach einer ersten Diskussion über das Thema im Vorjahr – die Chancen und Grenzen des Optionsmodells auf Basis des vorliegenden Gesetzes zu diskutieren. Für unser virtuelles Podium konnten wir wieder hochkarätige Persönlichkeiten gewinnen:
- Brigitte Fischer (Head of Corporate Tax and Customs bei Freudenberg Group)
- Tim Hannig (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen)
- Dr. Oliver Rode (Richter am Finanzgericht Düsseldorf)
- Prof. Dr. Guido Förster (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)
Nach einer Einführung durch den Moderator Prof. Dr. Joachim Schiffers (Grant Thornton Germany) wurde über ausgewählte Aspekte rund um das Optionsmodell diskutiert. Dabei bestand im Grundsatz Einigkeit: Die Option zur Körperschaftsbesteuerung ist ein sinnvolles Instrument zum Einstieg in die rechtsformneutrale Besteuerung und kann insbesondere ertragsstarken, mittleren und großen Personengesellschaften nennenswerte steuerliche Vorteile bringen. Gleichwohl können die Eintrittshürden im Einzelfall durchaus hoch sein, sodass die Ausübung der Option in der Praxis gut vorbereitet sein will. Das beginnt schon beim Antrag, denn hier wurde etwa die Frage aufgeworfen, ob diesem ein zweifelsfrei zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss zugrunde liegen muss. Eine weitere Hürde bleibt das Sonderbetriebsvermögen. Hier erörterten die Diskutanten für diverse Praxisfälle, wie sich eine Aufdeckung der stillen Reserven bei der Übertragung von funktional wesentlichem Sonderbetriebsvermögen vermeiden lässt. Schließlich wurde die Nachversteuerung von zuvor begünstigt besteuerten nicht entnommenen Gewinnen nach § 34a EStG als mögliches Optionshindernis erkannt und es wurde diskutiert, wie Lösungen für die Praxis sowie mögliche Nachbesserungen durch den Gesetzgeber aussehen können.
Eine weitere Herausforderung dürfte zudem in der laufenden Besteuerung der optierten Personengesellschaften liegen, da hier für Steuerzwecke die der Kapitalgesellschaft immanente Trennung der Sphären zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu berücksichtigen ist. Hier gilt es beispielsweise, durch eine sorgfältige Anpassung des Gesellschafsvertrages eine ungewollte Zurechnung von Kapitaleinkünften aufgrund von fiktiven Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter zu vermeiden.
Fazit
„Wir haben eine angeregte Diskussion mit zahlreichen Chatbeiträgen erlebt. Das hat die besondere Praxisrelevanz des Themas eindrucksvoll unterstrichen“ freut sich Moderator Prof. Dr. Joachim Schiffers. In der Expertenrunde wurde deutlich, dass die gesetzliche Neuregelung mit zahlreichen Rechtsunsicherheiten behaftet ist. Entscheider in Personengesellschaften, die eine Ausübung der Option in Erwägung ziehen, sollten diesen Schritt daher sorgfältig vorbereiten. Nach der erfolgten Option gilt es zudem, die laufende Besteuerung sowie mögliche internationale Implikationen im Auge zu behalten. Die Experten äußerten die Hoffnung, dass das angekündigte Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung mehr Klarheit für die Praxis bringt und dass die Finanzverwaltung gegenüber den optierten Gesellschaften mit dem gebotenen Augenmaß agiert. Der Entwurf dieses BMF-Schreibens mit Redaktionsstand 30. September 2021 liegt nunmehr vor.