9. taxcellence club am 8. Februar 2021

Gewerbeverluste bei Personengesellschaften

Ein aktueller Streifzug durch § 10a GewStG

Rund 80 Teilnehmer erlebten im Rahmen eines Online-Kompaktseminars einen spannenden und gehaltvollen Streifzug durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zu § 10a des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). Für unser „digitales“ Podium konnten wir erneut Persönlichkeiten aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Wissenschaft gewinnen:

  • Dr. Christian Graw (Richter am BFH, München)
  • MR Dr. Peter Heinemann (Referatsleiter im Finanzministerium NRW, Düsseldorf)
  • StB Prof. Dr. Andreas Dinkelbach (Hochschule Niederrhein, Mönchengladbach)

Moderation: Markus Suchanek (Flick, Gocke, Schaumburg)

„Nach dem zukunftsorientierten Thema der vorigen Veranstaltung, dem Optionsmodell für Personengesellschaften, präsentieren wir Ihnen heute mit der Behandlung von Gewerbeverlusten eine Problematik aus dem sprichwörtlichen Unternehmerleben“ sagte Moderator Markus Suchanek in seiner Begrüßung. Gerade in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten wie der Corona-Pandemie hat das Thema Verluste und deren zukünftige steuerliche Verwertbarkeit eine erhebliche Bedeutung für die Betriebe. Dies gilt insbesondere für Personenunternehmen, da der größte Teil der deutschen Wirtschaft in dieser Rechtsform organisiert ist. Vor diesem Hintergrund stand die Vortragsfähigkeit von Gewerbeverlusten bei Personengesellschaften im Mittelpunkt des Abends. Eine Thematik, die – so Markus Suchanek – durch eine sehr kasuistische Rechtsprechung des BFH geprägt ist. Die Experten diskutierten insgesamt zwölf Beispielfälle zu § 10a GewStG und beleuchteten dabei ausgewählte BFH-Urteile und deren Konsequenzen. Im Fokus standen die zentralen Tatbestandsmerkmale des § 10a GewStG: die Unternehmensidentität und die Unternehmeridentität. Außerdem wurde ein kurzes Schlaglicht auf die Realteilung geworfen.

Die intensiven Diskussionen aus den Blickwinkeln von Verwaltung, Rechtsprechung und Wissenschaft machten deutlich: Es bestehen erhebliche Schwierigkeiten, Kriterien und Grenzlinien zu finden, die eine sachgerechte und in sich immer stimmige Lösung von Praxisfällen ermöglichen. Das zeigte sich eindrucksvoll bei doppelstöckigen Personengesellschaften und „Enkelgesellschaften“ im Zusammenhang mit der Unternehmeridentität sowie etwa bei Einbringungs- und Anwachsungsfällen im Rahmen der Unternehmensidentität. In der Expertenrunde bestand zu den einzelnen Fällen weitgehend Einigkeit: Praktiker müssen sich in den Details der BFH-Judikatur sehr gut auskennen, um nicht den Faden zu verlieren. „Die BFH-Rechtsprechung ist insgesamt sehr inkonsistent“ konstatierte Markus Suchanek: „Die Schwierigkeit besteht darin, zu vermeiden, dass der Gewerbeverlust verloren geht. Abhängig vom gewählten Weg kann er bei identischer Ausgangs- und Zielstruktur untergehen oder erhalten bleiben.“

Fazit

„Auch unsere zweite Veranstaltung in digitalem Format hat eine überaus positive Resonanz erfahren. Zahlreiche Wortmeldungen und Chatbeiträge haben die besondere Praxisrelevanz des Themas unterstrichen,“ freut sich Markus Suchanek über einen gelungenen Abend: „Auch wenn die gesetzliche Regelung und die damit verbundenen Fragestellungen nicht neu sind, bestehen hier nach wie vor viele Zweifelsfragen, sodass sich Steuerpraktiker in diesem thematischen Umfeld auch weiterhin mit komplexen Herausforderungen konfrontiert sehen.“