10. taxcellence club am 10. Juni 2021
Grunderwerbsteuerliche Änderungen ab dem 1. Juli 2021
(massive) Auswirkungen auf Fälle des Grundbesitzes im Unternehmen / Konzern
In der Spitze über 160 Teilnehmer erlebten im Rahmen eines Online-Kompaktseminars eine spannende Expertenrunde über die grunderwerbsteuerlichen Änderungen bei den Share Deals, die am 1. Juli 2021 in Kraft treten werden. Die geplanten Neuerungen werden massive Auswirkungen auf alle operativ tätigen Gesellschaften mit Grundbesitz haben. So müssen künftig Gesellschafterwechsel über lange Zeiträume (mindestens zehn Jahre) über alle Beteiligungsebenen hinweg und unabhängig von Mindestbeteiligungsschwellen überwacht werden, wenn eine Gesellschaft (des Konzerns) über inländischen Grundbesitz verfügt. Zudem werden Immobilientransaktionen und konzerninterne Umstrukturierungen einem erheblich erhöhten Risiko bei der Grunderwerbsteuer ausgesetzt. Gegebenenfalls führt die gleiche Transaktion gar zum mehrfachen Anfall von Grunderwerbsteuer. Neu in das Änderungsgesetz wurde auch eine Börsenklausel eingefügt.
Für unser „digitales“ Podium konnten wir erneut Persönlichkeiten aus Finanzverwaltung, Gerichtsbarkeit und Unternehmen gewinnen:
- Gerda Hofmann (Mitglied der Finanzverwaltung, nicht in dienstlicher Eigenschaft)
- Prof. Dr. Matthias Loose (Richter am Bundesfinanzhof, München)
- Michael Göbels (Leiter Steuern RAG Aktiengesellschaft, Essen)
Während eines Vortrags von Dr. Thomas Wagner (Partner bei Grant Thornton Germany) wurden die wichtigsten Einzelheiten anhand von prägnanten Beispielfällen beleuchtet, und es entwickelte sich eine intensive und gehaltvolle Diskussion. Diese hatte streckenweise den spannenden Charakter eines „Moot Court“, denn es zeichnete sich deutlich ab, dass einige der neuen Regeln beim Bundesfinanzhof auf den Prüfstand kommen werden. Einige Schlüsselaussagen aus der Expertenrunde: Deutsche Immobilienunternehmen könnten versuchen, noch vor dem 1. Juli 2021 zu reagieren – aber bei einer Übertragung von mindestens 95% der Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft ist Vorsicht geboten: Ist eine Unterzeichnung des Vertrages vor dem Stichtag und das Closing danach geplant, kann diese Gestaltung zweimal Grunderwerbsteuer auslösen. Auch zeigte sich, dass die Börsenklausel mit zahlreichen Fallstricken verbunden ist, beispielsweise weil kein Listing an einem organisierten Markt innerhalb der EU vorliegt oder weil Anteilsbewegungen außerhalb der Börse erfolgen.
Fazit
„Uns haben zahlreiche positive Rückmeldungen erreicht“ freut sich Dr. Thomas Wagner. Sein Resümee: „§ 1 Absatz 2b Grunderwerbsteuergesetz wird zu einer der wichtigsten Vorschriften im deutschen Unternehmenssteuerrecht. Angesichts der für den 1. Januar 2023 erwarteten Reform des Personengesellschaftsrechts steht allerdings schon in Kürze eine weitere Reform des Grunderwerbsteuerrechtes vor der Tür. Insoweit gilt: Nach der Reform ist vor der Reform.“